reisekater
- alles rund um den Urlaub - Reisen - Fernweh und Heimweh - Vorher Informieren und Urlaub-Flops gehören der Vergangenheit an - Viel Spaß beim Stöbern!! -

REISEARTIKEL:

Risiken im Ausland mehr...
Flieger Weg. Was nun?! mehr...
Reiserücktritt, keine einfache Sache mehr...
Spiele auf die Autofahrt mehr...
Reiseapotheke mehr...

noch mehr ReiseBeiträge...

Jetzt Gutschein sichern!

Die neuen Fluggastrechte
- und Reiserprobleme adieu?

 

Eine Zusammenfassung von Team reiseKater.de.
Garantiert verständlich und fachlich aufgearbeitet. Hier die kompakte Ausführung der neu verabschiedeten Rechte für den Flugreisenden:

Verspätungen

Sie, ein optimistischer und aufs Beste hoffender Reisender haben gerade am Schalter eingecheckt, und das rechtzeitig, also ca. 2 Stunden vor dem Abflug.
Der Flug startet von einem Flughafen innerhalb der EU, oder das Ziel der Reise befindet sich innerhalb der Grenzen der EU und die befördernde Fluggesellschaft eine erwartet eine Verspätung. So muss diese Ihnen
bei Flügen unter 1500 km 2 Stunden oder mehr,
bei anderen Flügen zwischen 1500 km und 3500 km mindestens 3 Stunden
und bei Flügen über 3 500 km außerhalb der EU 4 Stunden oder mehr beträgt,
unaufgefordert Mahlzeiten, Getränke und notfalls eine Hotelunterkunft mit dazugehörendem Transfer anbieten.
Die Fluggesellschaft muss dem Fluggast, natürlich im Rahmen der Machbarkeit, ebenfalls, was in so einem Fall nicht ganz unwichtig sein kann, die Möglichkeit zu Telefonieren geben.
Das gleiche gilt auch für alle Flüge außerhalb der Europäischen Union, wenn der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wird.
Erheblich lange Verspätungen von über 5 Stunden muss die Fluggesellschaft dem Fluggast mit einer Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort vergelten.
Sollten Ihnen diese Rechte vorenthalten, seien Sie nicht pessimistisch und wenden Sie sich unverzüglich mit einer Beschwerde an die betreffende Fluggesellschaft.
Weitere Informationen finden Sie unter Beschwerdestellen und Auskünfte.

Gepäck

Ist wohl der häufigste Schaden, der dem Reisenden mit einer Airline passieren kann. Wenn der Koffer weg ist, ist der Schaden dann besonders ärgerlich.
Bei Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder verspätetes Eintreffen Ihres Gepäcks (bei einem Flug mit einer EU-Fluggesellschaft) kann der Geschädigte weltweit bis zu 1000 SZR einfordern.
Sollte der Inhalt Ihres Gepäcks teurer ausfallen, fliegen (fahren) Sie mit einer Reise-Gepäckversicherung besser.
Kommt die Fluggesellschaft dem offenbar von der Airline verschuldeten Schaden nicht auf, zögern Sie nicht die Schadensersatzforderungen auch gerichtlich durchzusetzen.
Der Schaden ist für eingechecktes Gepäck innerhalb von 7 Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen (nach dem Eintreffen) schriftlich einzureichen.
Und zwar sollten die Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft ( und nicht etwa dem Reiseveranstalter! ) gerichtet sein mit der Sie den Beförderungsvertrag haben, oder die Gesellschaft, die den Flug organisierte.

 

1-2-3-4

Wie Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen, lesen Sie hier weiter

 
- Übersicht
- nach oben

Über uns | Kontakt | Impressum | Mailen Sie uns | ©2013 beste Reiseanbieter Reise-Hilfe Reiseiformationen PauschalreisenInfo Reiseprobleme billigeReisen Lastminute